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Wissenswertes zur KFW-Förderung Einbruchschutz

Die KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert Maßnahmen zum Einbruchschutz mit 20%für die ersten 1000.-€ und 10%für jeden weiteren Euro der förderfähigen Investitionssumme! 

Gefördert wird die Installation von Einbruch-/Überfallmelder und Alarmanlagen, sofern Sie mindestens den europäischen Standard DIN EN 50131 Grad 2 entsprechen. Die Investitionssumme beinhaltet Material und Handwerkerkosten. Die Summe der Einzelmaßnahme muss mindestens 500.-€ bis maximal 15000.-€ betragen.

 

Förderung richtig beantragen!

Planen Sie sorgfältig

Bei der Planung unterstützen wir Sie und erstellen für die Antragstellung ein entsprechendes Angebot.

Wählen Sie die richtige Förderung

Die Förderung "Einbruchschutz" beantragen Sie im KFW Programm "Altersgerecht Umbauen 455". Denn hier werden die förderfähigen Maßnahmen mit 10% bezuschusst und Sie erhalten bis zu 1600.-€ von der KFW.

Beantragen Sie Ihre Förderung rechtzeitig

Die Antragsbearbeitung erfolgt online über folgenden Link:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/

Von dort aus werden Sie von Anfang bis Ende durchnavigiert.

Warten Sie auf Ihre Förderzusage

Nach einer kurzen Bearbeitungszeit erhalten Sie die Zusage und die Arbeiten können beginnen.

Wann wird die Förderung ausgezahlt?

Nachdem alle Arbeiten erledigt sind, wird die Rechnung mit den abschließenden Belegen eingereicht und Sie bekommen den zugesagten Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen und freuen sich über Ihr neues sichere Zuhause.   

 

 

Gerne helfen wir bei der Antragstellung Ihres Alarmsystems.

Sprechen Sie uns an!

 

 

 

 
 
 
 
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